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Allgemeine Geschäftsbedingungen der KAINDL technischer Industriebedarf Gesellschaft m.b.H.

 

I. Allgemeines, Gültigkeit:

1. Für alle unsere Verkaufs- und Liefergeschäfte mit Kunden, die keine Verbraucher i.S. der KSchG sind, gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Anderslautende Bestimmungen, insbesondere Allgemeine Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Kunden, haben keine Gültigkeit. Wir widersprechen hiermit allen Einkaufs- und Bestellbedingungen unserer Kunden in einander widersprechenden Punkten. Unsere Geschäftsbedingungen durchbrechen alle widersprechenden Bedingungen unserer Kunden. Abänderungen unserer Bedingungen sind für uns nur dann rechtverbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

 

2. Kataloge, Kollektionen und Preislisten bleiben unser Eigentum und können jederzeit zurückgefordert werden. Der auch nur auszugsweise erfolgte Nachdruck ist ohne unsere ausdrückliche und schriftliche Genehmigung verboten. Alle in unseren Verkaufs- und Werbeunterlagen sowie Produktinformationen, Verarbeitungsinformation oder sonstigem Informationsmaterial angegebenen Maß-, Gewichts- und Leistungsangaben sind grundsätzlich unverbindlich und können wir für deren Richtigkeit keine Haftung übernehmen, soferne sie nicht gesondert von uns bestätigt werden.Die Angebote in den vorliegenden Katalogen bzw. sonstigen Verkaufsunterlagen sind sowohl hinsichtlich der Waren als auch der Preise sowie deren Verfügbarkeit freibleibend. Wir behalten uns Änderungen in der Ausführungsart vor. Es ist ausschließlich Angelegenheit des Kunden, sich um die richtige Verarbeitung bzw. Verwendung der von uns gelieferten Produkte zu erkundigen. Soweit Herstellerangaben auf den Produkten vorzufinden sind oder Produktbeschreibungen oder Verarbeitungsrichtlinien beigelegt sind, übernehmen wir dafür keine Haftung.

 

3. Erfüllungsort der Zahlung ist Leonding. Erfüllungsort für die Lieferung ist Leonding; es sei denn, dass etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis wird die ausschließliche Zuständigkeit des jeweils sachlich in Betracht kommenden Gerichtes in Linz vereinbart.

 

4. Alle Bestellungen, auch solche, die von unseren Vertretern entgegengenommen werden, gelten von uns erst dann angenommen, wenn wir die Bestellung schriftlich bestätigen oder die Ware ausliefern. Der Besteller bleibt an die Bestellung gebunden, solange wir die Auftragsannahme nicht ausdrücklich abgelehnt haben. Der Besteller hat jedoch das Recht, von uns unter Setzung einer Frist von 14 Tagen die verbindliche schriftliche Erklärung zu verlangen, ob wir seine Bestellung annehmen oder nicht. Erhält der Kunde binnen der gesetzten Frist keine Bestätigung über die Annahme seiner Bestellung, so ist seine Bestellung hinfällig und gilt als nicht angenommen.

 

II. Preis:
Sämtliche angebotenen Preise sind freibleibend und verstehen sich ab Lager ohne Verladung und ohne Verpackung, sofern keine gegenteilige Liefervereinbarung besteht. Unabhängig vom Tag der Bestellung gelangen grundsätzlich die am Tag der Lieferung gültigen Verkaufspreise zur Berechnung.

 

III. Lieferzeit, Versand- und Lieferfristen:

1. Sämtliche Angaben und Vereinbarungen von Lieferzeiten und Lieferfristen sind unverbindlich. Wir sind grundsätzlich auch zu Teil- oder Vorlieferungen berechtigt.

 

2. Sollte ein Lieferverzug auftreten, so kann der Kunde entweder Erfüllung verlangen oder unter Setzung einer angemessenen Nachfrist von mindestens 6 Wochen den Rücktritt vom Vertrag erklären. Haben wir jedoch die bestellte Ware unsererseits bereits fix bei einem Lieferanten bestellt, so steht dem Kunden ein Rücktritt vom Vertrag nicht mehr zu. Die Rücktrittserklärung ist nur dann gültig, wenn sie mittels rekommandiertem Briefes erfolgt. Dem Kunden stehen im Fall des Vertragsrücktrittes oder der verspäteten Lieferung keine wie immer gearteten Ersatzansprüche zu. Sofern von uns nicht ausdrücklich schriftlich ein Fix-Liefertermin bestätigt wurde, sind wir verpflichtet, eine von uns angenommene Warenbestellung je nach Verfügbarkeit in unserem Unternehmen oder nach den tatsächlichen Zukaufsmöglichkeiten bei unseren Lieferanten und Produzenten auszuliefern.

 

3. Bei Annahmeverzug des Bestellers sind wir berechtigt, die Erfüllung zu begehren und die Einlagerung der Lieferung gegebenenfalls auf Kosten und Gefahr des Bestellers entweder bei uns oder bei Dritten vorzunehmen. Wir sind aber auch berechtigt, bei Annahmeverzug ohne weitere Verständigung die Ware anderweitig zu verwerten. Für diesen Fall ist der Kunde verpflichtet, mindestens 50% der Rechnungssummen oder den tatsächlichen darüber hinausgehenden Schaden zu bezahlen.

 

4. Verladung, Verpackung und Versand der Ware erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden, soferne nichts gesondert vereinbart wird. Die Wahl der Versandart bleibt uns überlassen. Die Lieferung gilt als erfüllt, wenn der Liefergegenstand dem Frachtführer, dem Spediteur oder dem Kunden selbst übergeben worden ist. Wenn keine Entsorgungsgebühr fakturiert wird, ist von uns nur die Transportverpackung entpflichtet.

 

5. Es trifft uns auch bei langandauernder Geschäftsbeziehung keinerlei Verpflichtung, bestimmte Ware auf Lager zu halten, soferne nicht gesonderte Vereinbarungen in schriftlicher Form erfolgen.

 

IV. Zahlungsbedingungen:

1. Wir sind jederzeit berechtigt, Lieferung von Vorauszahlungen abhängig zu machen.

 

2. Lieferungen auf offene Rechnung sind gemäß den jeweiligen Fakturenvermerken zahlbar. Fehlt ein derartiger Fakturenvermerk, ist die Faktura sofort zur Zahlung fällig.

 

3. Wir sind bei Zahlungsverzug berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 12% p.a., mindestens aber 5% Zinsen p.a. über dem Basiszinssatz in Rechnung zu stellen.

 

4. Scheck und Wechsel werden von uns nur auf Grund besonderer Vereinbarung und stets nur zahlungshalber angenommen. Sämtliche in diesem Zusammenhang entstandenen Spesen (z. B. Wechsel-, Diskontspesen, etc.) gehen zu Lasten des Kunden.

 

5. Zahlungen an Angestellte unserer Firma können mit schuldbefreiender Wirkung nur dann erfolgen, wenn sich unser Angestellter durch eine von unserer Firma ausgestellte schriftliche Inkassovollmacht legitimiert.

 

6. Es steht uns frei, auf welche Forderungen wir eingehende Zahlungen anrechnen. Sollten wir von diesem Wahlrecht nicht Gebrauch machen, werden eingehende Zahlungen vorab auf Spesen, Kosten und Zinsen und auf die jeweils älteste Fälligkeit angerechnet.

 

7. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstigen von uns nicht anerkannten Gegenansprüchen zurückzuhalten. Der Kunde ist überdies nicht berechtigt, mit eigenen oder an ihn abgetretenen Forderungen gegen unsere Forderungen aufzurechnen.

 

8. Bei Zahlungsverzug sind überdies sämtliche internen und externen Mahnungs- und Inkassospesen (wie Inkassobüro, außergerichtliche Mahnleistungen, Rechtsanwalt) vom Kunden zu tragen. Wir sind berechtigt, pro Mahnung einen Betrag von 3 % der Rechnungssumme, mindestens aber € 15,-- in Rechnung zu stellen.

 

9. Der Kunde erklärt mit Annahme der Ware, dass diese auch binnen der gewährten Zahlungsfrist bezahlt werden kann. Ist die Zahlung nicht gesichert, ist der Kunde nicht berechtigt, die Ware zu übernehmen, auch wenn die Zahlungspflicht weiterhin bestehen bleibt. Er ist auch verpflichtet, uns auf Zahlungsschwierigkeiten anlässlich der Bestellung oder Übernahme der Ware ausdrücklich hinzuweisen.

 

V. Eigentumsvorbehalt:

1. Bis zur vollständigen Zahlung der gelieferten Ware einschließlich der Zinsen und Kosten bleiben sämtliche gelieferten Gegenstände in unserem Eigentum. Die von uns gelieferte Ware darf vor vollständiger Bezahlung nicht verarbeitet und verkauft werden, außer die Zahlung der Ware ist gesichert.

 

2. Bei Pfändung und sonstiger Inanspruchnahme ist der Kunde verpflichtet, auf unser Eigentumsrecht hinzuweisen, uns unverzüglich vom betreffenden Vorfall zu verständigen und uns für alle in diesem Zusammenhang entstehenden Nachteile schad- und klaglos zu halten.

 

3. Der Kunde ist nicht berechtigt, über die von unserem Eigentumsvorbehalt umfassten Waren rechtsgeschäftlich zu verfügen.

 

4. Kommt der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, sind wir berechtigt, jederzeit die Herausgabe der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware zu verlangen und sie abzuholen. Auch ein Selbsthilferecht ohne weitere Rücksprache steht uns zu. Auf unser Verlangen ist der Kunde auch verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware an uns zurückzusenden. Der Käufer verzichtet in diesem Zusammenhang gegen uns Ansprüche wegen Besitzstörung geltend zu machen.

 

VI. Gewährleistung:

1. Der Kunde verzichtet uns gegenüber auf jede Art von Gewährleistung. Er ist jedoch berechtigt, von uns die Abtretung jener Gewährleistungsansprüche zu verlangen, die wir selbst gegen unseren Vorlieferanten besitzen. Ein derartiges Recht besteht jedoch nur dann, wenn innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich mit rekommandiertem Schreiben Mängelrüge erhoben wird. Der Verlust dieses Rechtes betrifft auch versteckte Mängel, soweit sie bei eingehender Untersuchung nicht erkannt werden konnten.

 

2. Reklamationen wegen sichtbarer Mängel können wir nicht mehr anerkennen, wenn trotz dieser sichtbaren Mängel die Ware weiterverarbeitet, z.B. verlegt, wurde. Der Kunde ist verpflichtet jede Lieferung vor Weiterverarbeitung (Zerschneiden, Verlegen, Verkleben usw.) auf einwandfreie Beschaffenheit zu prüfen, da sonst jeder Reklamationsanspruch erlischt.

 

3. Sollte die Ware mit einem Transportschaden beim Kunden ankommen und wir für den Schaden verantwortlich sein, so haften wir nur mit jenem Betrag, den wir vom Spediteur oder Frachtführer ersetzt bekommen. Daher ist vom Kunden beim Empfang der Ware eine Tatbestandsaufnahme durch den Spediteur, die Post oder Bundesbahn etc., zu veranlassen.

 

4. Erfüllung und Gefahren, Übergang: Mit der Absendung der Lieferung oder auch Teillieferung geht die Gefahr auf den Besteller über und zwar auch dann, wenn ausnahmsweise frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Ohne anderslautende Vereinbarung gehen sämtliche Versandspesen ab unserem Lager zu Lasten des Empfängers.

 

5. Branchenbedingte Über- und Unterschreitungen der Liefermenge bei Separatanfertigungen können voll an den Kunden weiterverrechnet werden.

 

VII. Schadenersatz, Produkthaftpflicht:
Der Kunde verzichtet uns gegenüber auf die Geltendmachung von jedweden Schadenersatzansprüchen, soweit uns nicht ein vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verschulden trifft; auch ist jedweder Schutz aus diesem Vertrag für Dritte ausgeschlossen. Unsere Ersatzpflicht nach den Produkthaftbestimmungen ist ausgeschlossen, soweit die Schäden nicht ein Verbraucher erleidet. Wir haften nicht für Produktionsausfälle, Betriebsstillstände oder sonstige Folgeschäden unserer Kunden, die auf allenfalls verspätete Lieferung oder Mangelhaftigkeit der von uns ausgelieferten Ware zurückzuführen ist. Es ist auch Aufgabe des Kunden, so rechtzeitig über die Ware disponieren, dass bei Lieferverzögerungen jederzeit Ersatzbestellungen noch möglich sind.

 

VIII. Retournierung:
1. Vor einer Retournierung von Waren (auch von Ansichtssendungen) – aus welchem Grund auch immer die Retournierung erforderlich oder berechtigt ist – sind wir zu verständigen, um die Ware nötigenfalls an Ort und Stelle besichtigen zu können, respektive Dispositionen über Ihre Retournierung zu treffen.

 

2. Wir behalten uns die Annahme von Retourwaren ausdrücklich vor! Wird die Rücknahme von uns akzeptiert, so werden für die aufgelaufenen Kosten nachfolgende Manipulationsgebühren von der Warengutschrift in Abzug gebracht: – bei Stückware, ganzen Rollen und unaufgebrochenen Verpackungseinheiten 10 Prozent des Warenpreises – bei Anschnittwaren oder Bruchteilen von Verpackungseinheiten, je nach Wiederverwert-barkeit 20 bis 30 Prozent, mindestens aber € 25,00 pro Verpackungseinheit.

 

3. Warenrücksendungen müssen franko erfolgen, ansonsten werden die uns erwachsenen Spesen bei der Gutschrift abgezogen. Rücksendungen per Nachnahme werden keinesfalls übernommen. 4. Ansichtssendungen müssen endgültig abgenommen und auch bezahlt werden, wenn sie nicht binnen der im Ansichtschein angegebenen Frist retourniert werden, wobei die Ware nicht mit Fristablauf bereits in unserem Lager wieder eingelangt sein muss.

 

IX. Für Verträge mit Auslandsberührungen gilt ausdrücklich die Anwendung des Österreichischen Rechtes als vereinbart.

 

Leonding, Stand 01.01.2005